Gaswarngerät selber kalibrieren

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Kalibrierung und Justage in Eigenregie

Kann man ein Gaswarngerät selber kalibrieren?

Grundsätzlich ja. Es gibt keine Vorgabe, weder von Seiten der Berufsgenossenschaften noch seitens der Hersteller die die Wartung eines Gaswarngerätes oder von einem Gasmessgerät durch den Kunden untersagt.

Was braucht man, um ein Gaswarngerät zu warten?

Diese Frage muss unterteilt werden in 2 Unterpunkte:

Welche technischen Einrichtungen werden benötigt?

Für die Kalibrierung und Justage eines Gaswarngerät oder Gasmessgerät benötigt man vor allem ein geeignetes Prüfgas. Dieses Prüfgas muss eine fest deffinierte Konzentration haben, die dazu geeignet ist den Sensor im Gaswarngerät zu "eichen". Welche Konzentration das jeweils genau ist, geht aus den Beschreibungen des Geräteherstellers oder des Sensorherstellers hervor. Die Prüfgasflasche muss ein Zertifikat besitzen, das Haltbarkeitsdatum ist zu prüfen.

Darüber hinaus benötigt man mindestens einen passenden Druckmiderer um das Gas aus der Prüfgasflasche mit einer konstanten Strömungsgeschwindigkeit ausströmen zu lassen. Diese Strömungsgeschwindigkeit ist ebenfalls vorgegeben und liegt bei den meisten Sensoren zwischen 0,3 und 1,0 Liter pro Minute.

Darüber hinaus empfiehlt sich die Verwendung einer Prüfstation um Fehler zu vermeiden.

Neben dem Abgleich der Sensoren ist je nach Wartungsintervall auch das Auslesen und Auswerten des Datenspeichers erforderlich. Hierfür gibt es entsprechende Ausleseeinheiten des jeweiligen Herstellers des Gaswarngerätes.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nach den Vorgaben der DGUV hat eine Funktionskontrolle (erforderlich alle 4-6 Monate) mit Kalibrierung und ggf. Justage der Sensoren bei Gaswarngeräten und Gasmessgeräten durch ein "Qualifiziertes Fachpersonal" zu erfolgen.

Wird eine komplette Systemkontrolle (erforderlich 1x im Jahr) durchgeführt bedarf es einer "Befähigten Person"

Die jeweilige Qualifikation muss durch Teilnahme an einer entsprechenden Schulung erlangt werden.

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Kalibrierung und Justage in Eigenregie

Kann man ein Gaswarngerät selber kalibrieren?

Grundsätzlich ja. Es gibt keine Vorgabe, weder von Seiten der Berufsgenossenschaften noch seitens der Hersteller die die Wartung eines Gaswarngerätes oder von einem Gasmessgerät durch den Kunden untersagt.

Was braucht man, um ein Gaswarngerät zu warten?

Diese Frage muss unterteilt werden in 2 Unterpunkte:

Welche technischen Einrichtungen werden benötigt?

Für die Kalibrierung und Justage eines Gaswarngerät oder Gasmessgerät benötigt man vor allem ein geeignetes Prüfgas. Dieses Prüfgas muss eine fest deffinierte Konzentration haben, die dazu geeignet ist den Sensor im Gaswarngerät zu "eichen". Welche Konzentration das jeweils genau ist, geht aus den Beschreibungen des Geräteherstellers oder des Sensorherstellers hervor. Die Prüfgasflasche muss ein Zertifikat besitzen, das Haltbarkeitsdatum ist zu prüfen.

Darüber hinaus benötigt man mindestens einen passenden Druckmiderer um das Gas aus der Prüfgasflasche mit einer konstanten Strömungsgeschwindigkeit ausströmen zu lassen. Diese Strömungsgeschwindigkeit ist ebenfalls vorgegeben und liegt bei den meisten Sensoren zwischen 0,3 und 1,0 Liter pro Minute.

Darüber hinaus empfiehlt sich die Verwendung einer Prüfstation um Fehler zu vermeiden.

Neben dem Abgleich der Sensoren ist je nach Wartungsintervall auch das Auslesen und Auswerten des Datenspeichers erforderlich. Hierfür gibt es entsprechende Ausleseeinheiten des jeweiligen Herstellers des Gaswarngerätes.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nach den Vorgaben der DGUV hat eine Funktionskontrolle (erforderlich alle 4-6 Monate) mit Kalibrierung und ggf. Justage der Sensoren bei Gaswarngeräten und Gasmessgeräten durch ein "Qualifiziertes Fachpersonal" zu erfolgen.

Wird eine komplette Systemkontrolle (erforderlich 1x im Jahr) durchgeführt bedarf es einer "Befähigten Person"

Die jeweilige Qualifikation muss durch Teilnahme an einer entsprechenden Schulung erlangt werden.

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