Arbeitstäglicher Anzeigetest

BGI T021 und BGI 023

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Arbeitstäglicher Anzeigetest bei Gaswarngerät und Gasmessgerät

Rechtliche Grundlage für den Anzeigetest

Der Anzeigetest ist geregelt in der BGI T021 und BGI 023. Gem Abschnitt 11.1.1 (BGI T021, Stand vom April 2012)  ist die Gaswarneinrichtung vor jeder Arbeitsschicht bzw. arbeitstäglich (bei Mehrschichtbetrieb) einer Sichtkontrolle und einem Anzeigetest zu unterziehen.

Warum mach der Anzeigetest tatsächlich Sinn?

Die meisten Gaswarngeräte und Gasmessgeräte führen beim Einschalten einen umfangreichen Selbsttest durch. Hierbei werden alle Gerätefunktionen und die Sensoren automatisch über die Gerätesoftware überprüft. Es gibt jedoch einzelne, sehr wichtige Faktoren die die Gaswarneinrichtungen nicht selbst überprüfen (können): Hier ist an aller erster Stelle die Gaseinlassöffung zu nennen. Ist diese verstopft kommt schlicht kein Gas von aussen in den Sensor und das Gaswarngerät wird nichts Auffälliges messen. Zum anderen kann somit geprüft werden ob die optische und akustische Alarmauslösung funktioniert und wahrnembar ist - auch hier das Beispiel einer Verstopfung der Gehäuseöffnung für den Pieper. Der Warnton wird zwar ausgelöst ist aber unter Umständen kaum hörbar.

Wie hat der Anzeigetest zu erfolgen?

Wörtlich heisst es: Aufgabe geeigneter Prüfgase zum Test der Anzeige und Alarmfunktion. Der Unternehmer muss ein Kriterium zur Beurteilung festlegen, ob der Test bestanden ist. Die Einstellzeit des Gerätes ist dabei einzubeziehen. Empfehlungen in der Betriebsanleitung des Herstellers sind zu beachten. Der Einsatz von automatisierten Testeinrichtungen und EDV-gestützten Aufzeichnungen ist zulässig.

Was nun ein geeignetes Prüfgas ist, ist wohl Auslegungssache. Theoretisch könnte der Anzeigetest bei einem CO-Gaswarngerät von einem Raucher in der Raucherpause durchgeführt werden. Ob dieses Vorgehen vertrauenserweckend ist bleibt fraglich. Sicher ist zumindest, dass Prüfgase wie sie bei der Kalibrierung und Justage verwendet werden auch für den Anzeigetest nutzbar sind, soweit deren Konzentration zur Alarmauslösung ausreichend ist. Das auf den Prüfgasflaschen angedruckte Mindest-Haltbarkeitsdatum dürfte für den Anzeigetest keine Rolle spielen, solange die Alarmauslösung stattfindet. Schließlich werden die Sensoren der Gaswarngeräte ja nicht mit diesem abgelaufenen Prüfgas abgeglichen und justiert.

Unsere Empfehlung - Prüfgas für den Anzeigetest

In unserer Kategorie Prüfgase finden Sie Gase, die für den arbeitstäglichen Anzeigetest verwendwar sind. Bei Fragen erreichen Sie unsere Kundenberater gerne auch telefonisch unter 07161 / 158 11-0.

Rechtliche Grundlage für den Anzeigetest Der Anzeigetest ist geregelt in der BGI T021 und BGI 023. Gem Abschnitt 11.1.1 (BGI T021, Stand vom April 2012)  ist die Gaswarneinrichtung vor... mehr erfahren »
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Arbeitstäglicher Anzeigetest bei Gaswarngerät und Gasmessgerät

Rechtliche Grundlage für den Anzeigetest

Der Anzeigetest ist geregelt in der BGI T021 und BGI 023. Gem Abschnitt 11.1.1 (BGI T021, Stand vom April 2012)  ist die Gaswarneinrichtung vor jeder Arbeitsschicht bzw. arbeitstäglich (bei Mehrschichtbetrieb) einer Sichtkontrolle und einem Anzeigetest zu unterziehen.

Warum mach der Anzeigetest tatsächlich Sinn?

Die meisten Gaswarngeräte und Gasmessgeräte führen beim Einschalten einen umfangreichen Selbsttest durch. Hierbei werden alle Gerätefunktionen und die Sensoren automatisch über die Gerätesoftware überprüft. Es gibt jedoch einzelne, sehr wichtige Faktoren die die Gaswarneinrichtungen nicht selbst überprüfen (können): Hier ist an aller erster Stelle die Gaseinlassöffung zu nennen. Ist diese verstopft kommt schlicht kein Gas von aussen in den Sensor und das Gaswarngerät wird nichts Auffälliges messen. Zum anderen kann somit geprüft werden ob die optische und akustische Alarmauslösung funktioniert und wahrnembar ist - auch hier das Beispiel einer Verstopfung der Gehäuseöffnung für den Pieper. Der Warnton wird zwar ausgelöst ist aber unter Umständen kaum hörbar.

Wie hat der Anzeigetest zu erfolgen?

Wörtlich heisst es: Aufgabe geeigneter Prüfgase zum Test der Anzeige und Alarmfunktion. Der Unternehmer muss ein Kriterium zur Beurteilung festlegen, ob der Test bestanden ist. Die Einstellzeit des Gerätes ist dabei einzubeziehen. Empfehlungen in der Betriebsanleitung des Herstellers sind zu beachten. Der Einsatz von automatisierten Testeinrichtungen und EDV-gestützten Aufzeichnungen ist zulässig.

Was nun ein geeignetes Prüfgas ist, ist wohl Auslegungssache. Theoretisch könnte der Anzeigetest bei einem CO-Gaswarngerät von einem Raucher in der Raucherpause durchgeführt werden. Ob dieses Vorgehen vertrauenserweckend ist bleibt fraglich. Sicher ist zumindest, dass Prüfgase wie sie bei der Kalibrierung und Justage verwendet werden auch für den Anzeigetest nutzbar sind, soweit deren Konzentration zur Alarmauslösung ausreichend ist. Das auf den Prüfgasflaschen angedruckte Mindest-Haltbarkeitsdatum dürfte für den Anzeigetest keine Rolle spielen, solange die Alarmauslösung stattfindet. Schließlich werden die Sensoren der Gaswarngeräte ja nicht mit diesem abgelaufenen Prüfgas abgeglichen und justiert.

Unsere Empfehlung - Prüfgas für den Anzeigetest

In unserer Kategorie Prüfgase finden Sie Gase, die für den arbeitstäglichen Anzeigetest verwendwar sind. Bei Fragen erreichen Sie unsere Kundenberater gerne auch telefonisch unter 07161 / 158 11-0.

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